Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen teilnehmenden Personen an Seminarveranstaltungen und kolibri, Sandra G. Reichner, Andreas-Hofer-Straße 122, 79111 Freiburg. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind.
II. Anmeldungen
1. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die teilnehmende Person kann sich telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Homepage anmelden.
2. Eine Anmeldung ist unabhängig von der Form verbindlich. Die teilnehmende Person erhält eine Anmeldebestätigung per Email.
III. Teilnahmegebühren
1. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die erhobenen Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren und der Umfang der darin enthaltenen Leistungen sind den jeweiligen Beschreibungen der Veranstaltungen und Angebote zu entnehmen.
2. Die Gebühren für Veranstaltungen müssen bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen sein (oder bei vereinbarter Ratenzahlung die Anzahlung). Bei verspätetem Zahlungseingang kann die Veranstalterin teilnehmende Personen von der Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn es mehr Anmeldungen als Plätze für eine Veranstaltung gibt. Bei einer Anmeldung, die weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar.
IV.Absage von Veranstaltungen/ Durchführungsabweichungen
1. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindestanzahl von teilnehmenden Personen gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Auch wenn die Seminarleiterin ausfällt oder im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen oder ähnliches kann eine Veranstaltung von Seiten der Veranstalterin abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
2. Die Veranstalterin benachrichtigt die teilnehmenden Personen, wenn ein Seminar belegt ist oder bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn ein Kurs wegen zu wenig Anmeldungen ausfällt.
V. Rücktritt
1. Im Falle des Rücktritts bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnet die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 30,-€. Wenn es sich um eine Seminarreise handelt, beträgt die Bearbeitungsgebühr 100.-€. Im Falle eines späteren Rücktritts ist die teilnehmende Person zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Das gilt auch im Krankheitsfall.
2. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen der Veranstalterin, die teilnehmende Person von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder die Veranstalterin teilnehmende Personen von der Warteliste gewinnen kann.
VI. Haftung
1. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl, Verlust oder Schäden, die fahrlässig verursacht wurden.
2. Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person, dass sie auf eigene Verantwortung teilnimmt und aus eventuellen Folgen keine Ersatzansprüche gegen die Veranstalterin, andere Gruppenleitende oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungshelfende herleiten wird, es sei denn, diese hätten vorsätzlich grobfahrlässig gehandelt. Die teilnehmende Person befreit hiermit die Veranstalterin von Ersatzansprüchen Dritter für Schäden, die diesen durch das eigene Verhalten entstanden sind, einschließlich der dadurch verursachten Prozesskosten.
3. Die teilnehmende Person nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung ist. Falls sie sich in einer solchen befindet, wird sie ihre Teilnahme mit ihrem Arzt u./o. Therapeuten sowie mit der Seminarleitung besprechen. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Seminarveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
VII. Datenspeicherung
1. Die teilnehmende Person willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.
2. Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass ihre Kontaktdaten für die Bildung von Fahrgemeinschaften an andere teilnehmende Personen der Veranstaltung weitergegeben werden.
Sollte eine teilnehmende Person hiermit nicht einverstanden sein, teilt sie es der Veranstalterin mit.
VIII. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.